LkSG - Eigenerklärung

Im Zuge der gestiegenen Anforderungen an die Einhaltung menschenrechtlicher und umweltbezogener Sorgfaltspflichten entlang der Lieferkette möchten wir Sie hiermit über unsere Maßnahmen und Standards zur Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG) informieren.

Der Vollständigkeit halber, weisen wir Sie darauf hin, dass wir als kleineres Unternehmen (KMU) nicht direkt von dem Anwendungsbereich des LkSG erfasst sind.

Da wir dennoch einen großen Wert auf nachhaltiges und verantwortungsbewusstes Handeln legen, haben wir uns trotzdem bemüht, den Anforderungen des LkSG in unserer Weise gerecht zu werden.

Die vollständige Eigenerklärung können Sie hier nachlesen: Eigenerklärung gegenüber Kunden und Lieferanten